Landesdolmetscherzentrale

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

des Zentrums für Kultur und visuelle Kommunikation der Gehörlosen Berlin / Brandenburg e.V. (ZFK) – Landesdolmetscherzentrale Berlin / Brandenburg (LDZ)

 

1. Geltungsbereich

 

Die Landesdolmetscherzentrale Berlin Brandenburg- im Folgenden als LDZ bezeichnet - ist eine Vermittlungsstelle zwischen Auftraggebern (AG) wie Behörden, Institutionen, Privatpersonen und Auftragnehmern (AN) freiberuflich tätige GebärdensprachdolmetscherInnen, SchriftdolmetscherInnen und anderen geeigneten KommunikationshelferInnen.

 

Die AGB sind verbindlich:

- für AG, wenn er die LDZ mit der Vermittlung eines Auftrages beauftragt hat 

- für AN mit Annahme eines Auftrages,soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

2. Leistungsumfang /Vertragsinhalt

 

Die LDZ vermittelt Aufträge von AG an geeignete Dolmetscher und andere Kommunikationshilfen.

Der Beauftragung kann über die Internetseite www.dolmetscherzentrale.com, über Email an

ldz@dolmetscherzentrale.comoder telefonisch zustande kommen. 

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragserteilung.

Auf Wunsch erhält der AG kostenlos einen Kostenvoranschlag. 

Verbindliche Angebote sind nur möglich, wenn die/der GebärdensprachdolmetscherIn, die/der KommunikationshelferIn namentlich im Vorfeld feststeht.

Aufträge gelten in der Regel erst nach schriftlicher Bestätigung als angenommen. Gleiches gilt für Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen. 

Sollte ein Auftrag einen mündlichen Abschluss erfordern, erhält der AG die AGB persönlich oder wird darauf hingewiesen, dass er diese unter der www.dolmetscherzentrale.comnachlesen kann und mit Vertragsabschluss anerkennt.

 

Die LDZ behält sich vor, die Durchführung eines Auftrages zurückzuweisen, wenn strafbare oder gesetzeswidrige Inhalte kommuniziert werden sollen, Inhalte gegen die guten Sitten verstoßen, Inhalte wegen ihrer Komplexität die Qualifikation der zur Verfügung stehenden Fachkräfte übersteigen oder die Auftragsdurchführung wegen anderer Umstände nicht zumutbar ist.  

 

3. Zusatzleistungen

 

Für Zusatzleistungen, die nicht vereinbart wurden,  behält sich die LDZ vor, den Auftrag abzulehnen oder eine Korrektur des Kostenvoranschlages/Angebotes vorzunehmen. 

 

4. Vorbereitungsmaterial

 

Der AG stellt der LDZ zur fachlichen und terminologischen Vorbereitung möglichst frühzeitig einen vollständigen Satz von Unterlagen (Programm, Tagesordnung, Protokoll, Berichte usw.) in allen Arbeitssprachen der Konferenz zur Verfügung. Anderenfalls unterstützt er die LDZ bei der Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Ansprechpartnern/Referenten der zu dolmetschenden Beiträge, damit der AN sich über die zu dolmetschenden Inhalte informieren oder selber Vorbereitungsmaterial beschaffen kann. 

 

5. Honorierung

 

Die Höhe der Vergütung wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Dolmetschertätigkeiten und die Tätigkeiten der anderen geeigneten Kommunikationshelfer werden grundsätzlich nach Honorar berechnet. Bei Verwaltungsverfahren wird das JVEG in Anwendung gebracht. Bei anderen Einsätzen wird das Honorar entsprechend der geltenden länderinternen Regelungen bzw. in Anlehnung an das JVEG vereinbart. Die entsprechenden Honorarsätze werden auf Anfrage übermittelt.

 

Bei Einsätzen, die kürzer waren als geplant, kommt es zu keiner Kürzung des Honorars. 

Einsätze, die über die geplante Einsatzzeit hinausgehen, bedürfen des Einverständnisses von AN und AG. Die Anpassung der Honorierung erfolgt entsprechend des vereinbarten Honorarsatzes. 

 

6. Rücktritt, Stornierung

 

Der Auftraggeber kann vor Durchführung eines Auftrages jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Die Erklärung dazu muss schriftlich erfolgen.

 

Für Stornierung und Rücktritt gelten folgende Regelungen:

-       bei Absage bis 1 Tag vor Einsatzbeginn werden 100 % der Dolmetsch- und Fahrtzeitkosten in  Rechnung gestellt

-       bei Absage bis 3 Tage vor Einsatzbeginn werden 50 % der Dolmetsch- und Fahrzeitkosten in Rechnung gestellt

 

Bei Tages- und mehrtägigen Einsätzen gelten zusätzlich folgende Regelungen:

-       Kosten, die nicht kostenlos  storniert werden können (Bsp. Übernachtung, Tickets für Bahn, Flug…), werden auf Nachweis zu  100 % in Rechnung gestellt

 

Für Dolmetscheinsätze, deren Kosten durch die Integrationsämter getragen werden, gelten deren jeweilige Regelungen zur Erstattung von Ausfallkosten.

 

Stornierungen von Einsätzen bei Gericht werden gem. §9 Abs.3 JVEG reguliert.

 

7. Rechnung / Rechnungslegung / Honorarabrechnung

 

Die Abrechnung der Dolmetschereinsätze erfolgt zwischen der LDZ und dem AG.

 

Die Rechnung setzt sich in Anlehnung an das JVEG aus den Kosten für Dolmetsch- und Wartezeit, den Kosten für Fahrzeit, der Wegstreckenentschädigung (je km, Fahrticket), sowie der Umsatzsteuer zusammen. Es sei denn, zwischen LDZ und AG es wurden abweichende Vereinbarungen getroffen.

(z.B. Tagespauschale)

 

Zwischen der LDZ und dem AN erfolgt eine Honorarabrechnung.

 

Die Rechnung des AN an die LDZ soll innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Einsatze erfolgen.  Ausnahmen gelten bei Urlaub bzw. Krankheit. 

 

Die LDZ sendet die Rechnung innerhalb von 5 Werktagen an den AG.

Die Rechnung ist durch den AG spätestens 14 Tagen nach Eingang zu begleichen.

Erfolgt bis dahin kein Zahlungseingang bei der LDZ steht der AG in Verzug. 

Die LDZ behält sich vor die entsprechenden Schritte einzuleiten.

 

Die Honorarauszahlung an den AN erfolgt in der Regel nach Zahlungseingang bzw. innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungslegung der LDZ.

Eine vorzeitige Honorarauszahlung kann auf Antrag durch den AN erfolgen. Die Entscheidung hierzu trifft die Geschäftsführung der LDZ. 

Die LDZ erhält eine Provision von 10% der Dolmetsch- und Fahrzeit  für die Vermittlung des Einsatzes, die dem AN mit dem Honorar verrechnet wird.

Die Vermittlungsgebühr an die LDZ bleibt im Falle einer Stornierung unberührt.

Für Einsätze gemäß BGG im Land Brandenburg, bzw. gemäß SchulKommV im Land Berlin wird keine Vermittlungsgebühr beansprucht.  

 

8. Umgehung der Vermittlungsprovision

 

Sollte ein Dolmetschereinsatz  für den AN ohne Inanspruchnahme der LDZ  zu Folgeeinsätzen führen, ist deren Abrechnung über die LDZ vorzunehmen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Verstoß behält sich die LDZ rechtliche Schritte vor.

 

9. Urheberschutz

 

Fotografien und Videomitschnitte in den Veranstaltungen sind nur mit Einverständnis des/der jeweiligen eingesetzten AN gestattet. Eventuell ausgehändigte Skripte und Materialien dürfen ohne Genehmigung der LDZ auf keine Weise vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. 

 

10. Haftung

 

Das ZFK haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem, vorsätzlichem und grob fahrlässigem Handeln. Bei Diebstählen, Sachschäden oder Unfällen auf dem Hin- und Rückweg sowie während des Dolmetscheinsatzes ist die Haftung des ZFK e.V. ausgeschlossen. 

 

11. Datenschutz

 

Alle Mitarbeiter der LDZ sowie die AN sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die AN handeln im Sinne der Berufs– und Ehrenordnung des BGSD und erkennen diese an. Im Falle der Verhinderung verpflichtet sich der AN entsprechenden Ersatz zu finden. Die LDZ kann ggf. zur Unterstützung angefragt werden. Jedoch übernimmt sie keinen Schadensersatz bei Ausfall des Einsatzes.

Die persönlichen Daten der AN, Klienten bzw. AG werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen nur intern im ZFK e.V. zu Abrechnungs- und Bearbeitungszwecken gespeichert und verwandt. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. 

 

12. Erfüllungsort / Gerichtsstand

 

Der Erfüllungsort ist Potsdam, Land Brandenburg, Bundesrepublik Deutschland. 

 

 

Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zum gleichen wirtschaftlichen Ergebnis vereinbart hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn das ZFK e.V. sie schriftlich formuliert hat.

 

Potsdam, im März 2019

 

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