Landesdolmetscherzentrale:  Aktuelle Informationen

Die Landesdolmetscherzentrale und die Bereiche Bildung und Soziales des ZFK unterstützen hörbehinderte Zugewanderte und Flüchtlinge, um Sie schnellst möglich zu integrieren. Weitere Informationen bitte auf Anfrage.


Information vom 19.12.2020
 

Änderung des JVEG ab 01.01.2021

 
Information vom 26.02.2020
 

Pressemitteilung zum Dolmetschen in Krankenhäusern

 
Information vom 05.08.2019
 

Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderungen, Merkzeichen "G", "B", ...

 
Information vom 30.06.2017
 

Vorsicht vor falschen Spendensammelaktionen


Deutschlandweit treten Menschen an Passant*innen auf der Straße und in öffentlichen Verkehrsmitteln heran mit einer Unterschriftenliste und bitten um Spenden für Gehörlosenorganisationen. Dabei tun sie so, als wären sie selbst taub, um Mitleid zu erregen.

Diese Spendensammler*innen sind Gauner und nicht für Hilfsorganisationen tätig.

Die Gehörlosenvereine sammeln kein Geld auf der Straße!

 
Information vom 23.06.2017
 

Gerichtsverfahren müssen auch für gehörlose Menschen verständlich sein
Gebärdensprachdolmetscher zahlt künftig der Bund.


Am heutigen Donnerstag wird die unionsgeführte Koalition das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung von Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (EMöGG) verabschieden. Dazu erklärt der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:
„Menschen mit einer Hörbehinderung haben künftig im gesamten Gerichtsverfahren das Recht auf einen Gebärdensprachdolmetscher oder andere für sie notwendige Kommunikationshilfen. Das betrifft rund 80.000 Gehörlose und etwa 140.000 schwerhörige Menschen in Deutschland, die in Gebärdensprache kommunizieren. Sie müssen künftig nicht mehr die Dolmetscherkosten selber tragen. Der Bund wird diese übernehmen und sorgt damit für einen wichtigen Nachteilsausgleich im Justizwesen.

Für die Union ist das ein erster wichtiger Schritt. In der nächsten Legislaturperiode werden sich CDU und CSU dafür einsetzen, dass künftig auch die Rechtsberatung im Vorfeld des Verfahrens barrierefrei wird, um gehörlosen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Gerichtsverfahren zu ermöglichen.“

 
Information vom 22.06.2017
 Download

Hamburg (dpa/tmn) - Benötigt ein Patient in der Klinik einen Gebärdensprachdolmetscher, muss das Krankenhaus diesen meist bezahlen. Denn in den allgemeinen Pauschalen, die das Krankenhaus erhält, sind diese Kosten enthalten. Das gilt auch, wenn der Patient den Dolmetscher beauftragt und mitbringt. Die gesamte Meldung der Deutschen Presseagentur können Sie hier herunterladen.

 

Sandmännchen mit Gebärdensprache

 

Ab 03.04.2017 gibt es das Sandmännchen mit Gebärdensprache.

 

Gebärdensprachkompetente Kinder und Jugendliche übersetzen die Gute-Nacht-Geschichten, die dann online in der Mediathek des RBB zu finden sind.

 

Hier zur Information des RBB.


Information vom 17.06.2016  

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus aktuellem Anlass empfehlen wir Euch folgende Verfahrensweise im Umgang mit den Abrechnungsbögen:

Bitte nach dem Einsatz vollständig ausfüllen und nach Möglichkeit eine Kopie erstellen lassen,
die in der Einrichtung verbleibt.

Hintergrund ist, dass vermehrt die Mitarbeiter der Krankenkassen bei Ärzten, Therapeuten u.a. anrufen, um sich die Daten bestätigen zu lassen. Dabei kommt es oft zu Missverständnissen. Wartezeiten werden von den Einrichtungen nicht gesondert dokumentiert. Besuche bei Ärzten ohne einen Termin stehen manchmal nicht im Terminbuch/PC
und die KK erhält die Ansage, dass keiner da war.

Ich bin gestern 4 Ärzte abgefahren, bei denen die KK aus den o.g. Gründen die Zahlung verweigert. Die betroffenen Gebärdensprachdolmetscher*innen stehen hier in einem Generalverdacht, der sich ausweiten kann, wenn wir das nicht unterbinden.

 
Zusatzinformation - "Einsätze im Gerichtsverfahren"  

Im §9 JVEG steht unter...

(3) Das Honorar des Dolmetschers beträgt für jede Stunde 70 Euro und, wenn er ausdrücklich für simultanes Dolmetschen herangezogen worden ist, 75 Euro; maßgebend ist ausschließlich die bei der Heranziehung im Voraus mitgeteilte Art des Dolmetschens. 

Zunehmend versuchen die Gerichte die Abrechnung über die 70 Euro abzuwickeln. Wir haben hier schon mehrfach Widerspruch eigelegt.

 

Wir bitte daher die Gebärdensprachdolmetscher bei Ihren Einsätzen vor Gericht folgendes Prozedere durchzuführen:

1. Beim Richter erfragen, für welche (konsekutiv oder simultan) Dolmetschsituation man geladen wurde.

2. Den Klienten fragen, welche (konsekutiv oder simultan) Dolmetschsituation für Ihn die richtige ist.

3. Die Entscheidung, die am Ende der Richter trifft, durch den Richter dokumentieren lassen.

 

 
Neue Formulare 15.04.2016  

Eine wichtige Info zu den Zusatzbögen

Der Zusatzbogen "Heilmittelserien" wurde aufgenommen, da die Krankenkassen vermehrt versuchen, die Kostenerstattung nur auf die Erstbehandlung und die letzte Behandlung einzuschränken. Es zählt aber nicht die Entscheidung der Krankenkassen und auch nicht die der Therapeuten. Der Hörbehinderte entscheidet selbst, ob und wie oft er die Kommunikationshilfen in Anspruch nimmt. Daher wurde noch dieser Zusatzbogen eingestellt, um hier Klarheit zu schaffen.

Zusatzinformation an Gebärdensprachdolmetscher und andere geeignete Kommunikationshilfen:

In sich häufenden Beschwerden seitens der Krankenkassen wird bemerkt, dass bei Heilmittelserien die Kommunikationshilfen durchaus Paketpreise anbieten könnten. Grund sind natürlich die wiederkehrenden und regelmäßigen Einsätze über einen längeren Zeitraum. Daher empfehlen wir den Gebärdensprachdolmetscher*innen und anderen geeigneten Kommunikationshilfen zu prüfen, ob entsprechend Paketpreise angeboten werden könnten. Die Landesdolmetscherzentrale stellt dann sicher, dass diese Vereinbarung auch eingehalten wird.

  

Der Zusatzbogen "Stationäre Behandlung" wurde eingestellt, da es weiterhin zu Streitigkeiten bei Übernahme der Dolmetscherkosten im stationären Bereich gibt. Ich möchte das hier nicht weiter ausführen. Grundsätzlich geht es bei diesem Zusatzbogen um die Schaffung einer Rechtssicherheit. Daher bitten wir Euch, diesen Bogen vor dem Dolmetschereinsatz dem behandelnden Arzt vorzulegen und die Beauftragung zu bestätigen. Wenn der behandelnde Arzt es ablehnt, solltet Ihr Euch sofort an die Geschäftsführung wenden. Nur so kann sichergestellt werde, dass die Dolmetscherkosten bei einer stationären Behandlung auch tatsächlich übernommen werden.

 

 
Umsatzsteuer 03.03.2016 Download

Liebe Gebärdensprachdolmetscher*innen, liebe Schriftsprachdolmetscher*innen, liebe Kommunikationsassistent*innen und und natürlich auch alle anderen Kommunikationshelfer*innen,

 

unsere weitere Verfahrensweise bezüglich Rechnungslegung wird (bis zu einer endgültigen Klärung durch das Bundesfinanzministerium) so weitergeführt, wie wir es bisher gehandhabt haben.

Weder von Steuerberatern noch Mitarbeiter vom Finanzministerien haben wir klare und eindeutige Aussagen erhalten.

Dieser Zustand darf aber nicht dazu führen, dass Dolmetscheinsätze abgelehnt werden und somit die Kommunikation nicht mehr sichergestellt werden kann.

 

Die eigene unternehmerische Entscheidung bitten wir dann selbst zu treffen.

 

Viele Grüße

Uwe Schönfeld

Leiter der Landesdomescherzentrale